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SG-App


Gast Freezenjung

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Wäre es nach der Agb erlaubt eine selbstgeschriebene App zu nutzen? Vorraussetzung das sie NICHTs automatisch macht?

Zb eine app die direkt das captcha des dienstes anzeigt ohne im browser rumfuckeln zu müssen.

Die Agb sagt dies ja nicht eindeutig:

Darüber hinaus ist der Einsatz von Software zur systematischen oder automatisierten Steuerung bzw. der Manipulation einzelner Funktionen (z.B. durch Bots, Makros, Skripte, Spendenseiten, etc.) nicht zulässig

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Aber wofür?

Auf den Smartphones kann man SG genauso gut bedienen, wie am PC. Einziges Problem sind die Tooltips für die Ausbildungsvorraussetzungen.

Um die ganze Sache fingerfreundlicher zu machen. Finde es auf dem Smartphone schon sehr umständlich.

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Suche benutzen: Smartphone Edition?
@ Majus, dieser Bereich ist doch extra für Neueinsteiger ( neue Leute im Forum)!!!!!!!!!

Daher kann auch mal was doppelt kommen..^^

Aber der Link dürfte helfen!!

Der Link bringt nichts da er als unregistrierter den Beitrag nicht lesen kann. Habe es eben mal ausprobiert.

Um das Thema zusammenzufassen: Man ist dort zu der Überzeugung gekommen das es besser wäre eine Smartphone optimierte Seite zu entwerfen, als eine App die für jedes HandyOS separat entwickelt werden müsste.

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Gast
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