Jump to content

Was wird gegen den Verkauf von Accounts von offizieller Seite unternommen?


derkingmitdemding

Recommended Posts

Wenn er den Acc ohne Bilder zu kopieren verkauft, handelt er aber nach derzeitiger Rechtslage weder zivil- noch strafrechtlich rechtswidrig.

Kann sich aber künftig noch ändern.

Siehe hier:http://www.heise.de/ct/artikel/Money-for-Nothing-290112.html

mehrere überflüssige Zitate entfernt

Spassnase

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...

Schwerwiegendes Thema wo sich natürlich die Gerichte vor allem die Anwälte streiten werden.

Aber so ist es bei Gericht eben 5 Gerichte 5 verschiedene Urteile.

Ich sehe auch nicht wirklich ein Schaden am Betreiber. Der Account wird ja gespielt nur von einem anderen und wenn ich meine Zeit die ich gespielt habe in einem Betrag x anbiete dann wäre das höchstens was fürs Finanzamt. Aber Ebay ist ja eine Auktionsbasis und sozusagen ein virtueller Flohmarkt.

Wieso sollte ich nicht auch ein Acocunt verkaufen können wenn ich auch meinen PC verkaufe und dazu auch Angaben und Bilder des Herstellers einpflege kann somit veröffentliche ich ja auch den Namen.

Die Betreiber haben keinen finanziellen Schaden wenn ein Account verkauft wird.

Dumm sind die die für ein kostenloses Spiel Geld ausgeben

Ein Verkäufer rechnet im Preis seine Arbeit mit ein und so ist es hier auch. Wobei ich denke das hier jeder einen anderen Stundensatz hat^^ oder ist das vielleicht Dienstgradabhängig ???

Aber es ist schon erstaunt auf welche Themen man kommt erst waren es die Multis jetzt sind es die Ebayer mal schauen was als nächstes kommt.

_____

Es ist eben ein heikles Thema aber meiner Meinung nach hat ja alles ein Ursprung was in Ebay eingestellt wird und jeder versucht Profit zu machen mit dem was er einstellt.

Soll man das alles strafrechtlich verfolgen.

Die Leute weisen in ihren Auktionen hin, das der Account Eigentum von ... bleibt und lediglich nur der Zeitaufwand versteigert wird.

Auszug aus Den AGB´s:

VI. Sanktionen und fristlose Kündigung / Spielausschluss

  1. Die unikat media GmbH kann dem Nutzer mit sofortiger Wirkung kündigen und ihn vom Spiel ausschließen, wenn
    1. er entgegen § 4 Abschnitt 2., § 4 Abschnitt 3. und § 4 Abschnitt 5. mehrere Accounts anmeldet oder seinen Account an Dritte überträgt.
    2. er entgegen § 4 Abschnitt 4. seinen Account für gewerbliche Zwecke oder werblich nutzt.
    3. er entgegen § 4 Abschnitt 8. die Log-In-Daten von anderen Nutzern missbraucht.
    4. er entgegen § 4 Abschnitt 11. und § 4 Abschnitt 12. für die Spielnutzung Anonymisierungsdienste verwendet der manipulative Eingriffe durch Software und Mechanismen vornimmt.
    5. er gegen die in § 7 hinterlegten Spielregeln verstößt und trotz Abmahnung den Verstoß nicht einstellt. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich, wenn der unikat media GmbH ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.
    6. er gegen die in § 9 hinterlegten Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte Dritter verstößt.
    7. In minder schweren Fällen, wobei die jeweilige Beurteilung allein im pflichtgemäßen Ermessen der unikat media GmbH liegt, kann statt des Spielausschlusses eine spielinterne Sanktion, z.B. in Form einer Rückstufung, gegen den Nutzer ausgesprochen werden. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, statt des Spielausschlusses nur mit einer Sanktion belegt zu werden.
    8. Die unikat media GmbH ist berechtigt, den Nutzer Account beim Vorliegen berechtigter Gründe (z.B. Inaktivität von mindestens sechs Monaten) zu löschen.

      Zuerst frage ich mich wer der § 4 ist und wo der steht. Weiterhin steht hier nichts von Weiterverkauf oder Straftaten die bei Verkauf begangen werden. Oder habe ich da was übersehen Herr Jurastudent und wenn ein Verstoß vorliegt droht die Löschung aber damit hat der Verkäufer kein Probelm mehr mit.
      _____
      naja ... um General zu werden dauert es fast ein Jahr ...
      naja ... um General zu werden dauert es fast ein Jahr ...
      naja ... um General zu werden dauert es fast ein Jahr ...
      oder länger wenn man das Dienste einstellen verpennt oder andere Dinge macht lol
      Mehrfachpostings zusammengefügt
      Spassnase
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es entwickelt sich das ganze hier ja echt zu einem "jeder kann machen, was er will Game"

Oft genug werden Daten preis gegeben oder gemeldet, und es passiert einfach nichts.

Ausserdem ist der ACC Eigentum der unikat, folglich kann nur unikat die Dinger verhökern...die merken nicht mal, das hier gegen GELTENDEN RECHT verstossen wird, oder sie wollen es wirklich nicht unterbinden.

Ich möchte Dir an dieser Stelle ein neues Wort beibringen. "Eigentum" kennst Du ja schon. Dein neues Wort heißt "Besitz". Nur der ändert sich beim Verkauf eines Accounts. Wenn Du schon von "geltendem Recht" sprichst, solltest Du Dich damit zumindest ansatzweise auskennen. ;)

Davon abgesehen sollte der Betreiber dieses Spiels dringend etwas gegen die Schummler unternehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Besitz

Ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.

Eigentum

Ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

Der Beseitzer hat gegen eine Aufwandsentschädigung gewechselt wo ist da das Problem????

In den AGB habe ich nichts über ein Verkauf gelesen

Wenn hier "knallhart" seitens dem Betreiber gehandelt werden würde - wäre das Spiel pleite denn Fakt ist nun mal das hier zum Großteil verstoßen wird gegen aktuelle AGB. Das fängt bei den Multis an und hört bei Skripten auf weil wenn muss man jeden gleich behandeln steht sogar im Grundgesetz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich möchte Dir an dieser Stelle ein neues Wort beibringen. "Eigentum" kennst Du ja schon. Dein neues Wort heißt "Besitz". Nur der ändert sich beim Verkauf eines Accounts. Wenn Du schon von "geltendem Recht" sprichst, solltest Du Dich damit zumindest ansatzweise auskennen
Dann ist dir ja auch bekannt das der Besitzer einen Gegenstand nur veräußern darf, wenn er die Zustimmung des Eigentümers hat...oder darfst du z.B. deine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten?

PS: :fratze:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gint kein geltendes Recht bzw ein § der auf eine "Straftat" bei Verkauf aufbringt höchstens gegen die AGB und da kein Schaden dem Betreiber entsteht kann der Account auch nur gelöscht werden aber dem Verkäufer kann es dann egal sein und ich denke nicht das sich die Gerichte damit beschäftigen wollen wenn sie schon Drogen die unter den sogenannten "Eigenbedarf" nicht mehr behandeln. Aber den Eigenbedarf gibt es offiziell auch nicht das haben mal so die Richter beschlossen damit sie nicht wegen jedem eine Verhandlung eröffnen müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 months later...

sind wieder jede menge accounts auf ebay, sogar sehr gute darunter, auch zwei generale.

werd mir das mal genauer ansehen.

seh nicht ein warum es nicht erlaubt sein sollte.

Aber überlege dir mal die andere Seite der Medaille :

Der Spielspaß um General zu werden , um die Ausbildungen zu machen , die Lehrgänge zu absolvieren , dein Geld zu Bunkern und erfolgreich zu Verteidigen - der ist völlig verloren . Du bekommst ein fertiges Produkt , mit dem du einfach spielst - nichts aufbauen musst - keine Ziele zu erreichen hast .

Und wenn du das Geld was du dafür in ebay ausgibst , lieber in deinen Soldaten in Patronen investierst - wirst du bestimmt mehr Freude haben ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du bekommst ein fertiges Produkt

Das ist das Problem: Viele haben leider keine Geduld/kein Durchhaltevermögen oder (eher selten) keine Zeit und geben sich lieber damit zufrieden etwas gekauft zu haben, um dann gleich vorne mitmischen zu können.

Die Zeit des Aufbaus des Accounts war für mich ehrlich gesagt die spannenste und abwechslungsreichste. Wer darauf freiwillig verzichtet soll das halt machen :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...