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Trollwiese - Sammelthread für Beiträge ohne Bezug zum Ursprungsthema


adreny

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dann schaut doch mal ob die meissten in den top truppen den orden haben min 5000 patronen gekauft zu haben ich kann die sache nachvollziehen

und wer das geld nich ausgeben will soll ebend rumdümpeln aber das wäre fair auch die zocker mal in ruhe zu lassen spielt doch einfach my little farm oder wie gesagt pg2%

ihr könnt doch nicht im ernst glauben das geldbringer aus einem spiel verbannt werden in dem sich larifarifairmalebenwennsgehtundichzeithabdann mecker beschweren die hier offen sagen ich spiele ohne geld aber fair

ui ui ui ui

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Du verstehst gar nix!!! Multiaccounting betreibt Ihr also nicht? Die Grundlage jeden Bots ;-) Leute wir ziehen nicht die Hose mit der Beißzange an und sind auch nicht auf der Kartoffelsuppe her geschwommen. Auch ich habe von eurer Truppe mehrere Anfragen bekommen Bots zu erstellen in div. Foren aber die Bombe lass ich erst später platzen :-)

:kopfwand: :kopfwand: :kopfwand: :kopfwand:

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Ich habe Augen im Kopf und damit sehe ich, was mir vor die Nase gesetzt wird.

Da ich selbst seit der Beta spiele, weiß ich, dass selbst der routinierteste Spieler nicht innerhalb von 2 Sekunden Dienst starten UND 10 Schuss abgeben kann.

Und dass Anfragen regelmäßig kommen ist eine logische Schlussfolgerung:

denn wer jede Stunde Dienst neu startet und genau die 10 (oder 15 bei Happy Hour) erwirtschafteten Schuss wieder abgibt, der hat eine Regelmäßigkeit.

Tritt dieses "Phänomen" nun bei nahezu allen Mitgliedern einer Truppe auf, erkenne ich da ein Muster, das kein Zufall sein kann.

Dafür braucht man keine Hintergrund Infos von einem Verantwortlichen.

Denk einfach mal nach, bevor du was schreibst.

ach lady ich brauche nicht nach denken somit gehörst du gesperrt da du ihn einer truppe bist wo dir das aufällt und du nichts dagen unternimmst.ich frage mich nur wie du die anfragen sehen kannst.

aber macht nichts genau solche sachen die nur auf hintergrundwissen stützen können läßt du ja auch regelmässig in skype los.

wen du so gut bist und sogar couchpotato studiert hast wundert mich immer eins beim studium ist das erste was du lernst zeit und verplemmbert man nicht . also sooooo helle kannst du nicht sein wenn du dich von morgens bist nacht nur hier aufhälst

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Sei mutig und schreibe mit deinem Klarnamen, dann würdest du die eine oder andere Beleidigungsklage für dein Geschreibsel der letzten Tag einkassieren. Und falls du dich nicht auskennst. Auch Ausländer haben sich, wenn sie innerhalb des deutschen Rechtsraumes aktiv werden, sich an deutsches Recht zu halten. Und außerdem wird in den AGB unter § 15 Nr. 4 das deutsche Recht vereinbart und unter § 15 Nr. 5 der deutsche Gerichtsstand festgelegt. Das gilt auch für dich, selbst wenn du in Timbuktu oder sonst wo außerhalb Deutschlands wohnst.

Wie du an die Accounts gekommen bist, spielt keine Rolle. Wenn du sie verkaufst, handelst du erwerbsmäßig und nicht privat. Punkt Aus Ende! Und eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.

Es ist irrelevant, ob du Steuern zahlen musst oder nicht. Wenn ich schreibe, dass du das Geld versteuern musst, und so steht es auch in der Abgabenordnung, musst du deine Einnahme beim Finanzamt anmelden. Ob du dann für die Einnahme was zahlen musst, entscheidet das Finanzamt und nicht du!

Das bezweifele ich mal ganz stark. Diese Passage, ich kann es nicht beweisen, weil ich erst seit einem halben Jahr dabei bin, dürfte wohl von Anfang an drin stehen. Die ist nämlich bei BGs Standart.

Was ich mir spare und was nicht, entscheide ich immer noch selbst. Das braucht mir ein erwieser Lügner und Betrüger (im Sinne des Volksmundes) nicht vorzuschreiben. Und wenn du mir deinen Namen und deine Zustellfähige Anschrift verraten möchtest, kannst du mir ja eine PN schreiben. Meinen Namen erfähst du dann im Gerichtssaal beim Strafgerichtsverfahren wegen Beleidigung.

alleine das du erts seid e halbes jahr dabei bst zeigt das du hier absolut keine ahnnung hast,was hier abgeht.

jeder kann hier bezeugen das der verkauf der zugangsdaten erst mt der 1 oder 2 änderung der agbs vollzogen wurde.und auch erts seid dem fast keine anzeigen mehr bei ebay sind.

wie kommst du übrigens darauf das ich mehr als 10 artikel verkauft habe ????

woher willszt du wissen ob ich nicht verlust bei dem verkauf gemacht habe????

wenn du es genau wissen willst 4 angebote je 1 acc bei ebay

3 komplette pakete unter freunden verkauft so wie ich sie auch unter freunden gekauft habe.

so und nun zu den aussagen ich muß steuern bezahlen.

da ich gerade mal ( Bewertungspunktestand von 212iconTealStar_25x25.gif besitze und

Mitglied seit: 17.07.01 bin wirst du schwer festellen können das ich kein unternehmer bin

77 Bewertungen als verkäufer woooow und du möchtest das ich in deutschland steuern bezahle

würde sagen setzte dich mal mit dem finazminster an einen tisch und frage in ob du nicht sein posten haben kannst.

du bist besser in der auslegen der gesetze für das vaterland.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Ein Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist ein Unternehmer, dessen Jahresumsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt zahlen. Er darf in seinen Rechnungen also auch keine Umsatzsteuer ausweisen und kann auch keinen Vorsteuerabzug durchführen. Nach § 19 Abs. 2 UStG kann ein Kleinunternehmer jedoch auf Antrag auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichten und wie ein "normaler" Unternehmer behandelt werden.

Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?

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Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Status. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.

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  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
  • eBay-Verkaufsagent sind
  • für Ihr Unternehmen einkaufen

Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:

  • Eigenschaft als PowerSeller
  • Unterhaltung eines eBay Shops
  • Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit: Mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
  • Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
  • Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): Der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft – ebenso das Angebot von 250 Akkus in verschiedenen Größen unter Verweis auf Verfügbarkeit größerer Mengen.
  • ein Internetauftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen

Hinweis: Sie dürfen Ihr Mitgliedskonto nicht als privat kennzeichnen, obwohl Sie gewerblich handeln. Sonst müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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