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Kensington

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  1. Hallo Unikatmedia, ich möchte hier mal die rechtliche Sicht von euren Kaufbaren Inhalten ansprechen. Die Frage die mir definitiv brennt ist: Warum koste 1x Poseidon umgerechnet in GB-Käufe 62,26 € ?! Warum kosten 16x Poseidon umgerechnet in GB-Käufe ca. 996,66 € ?! (Goldbarrenkauf ohne %) Natürlich kann man bei allen Kaufbaren Inhalten entgegnen, dass dies ja ein freiwilliger Kauf ist. Ein Alkohilger kauft auch "freiwillig" seinen Alkohol, ein Shoppingsüchtiger kauft auch freiwillig seine Klamotten und ein Spielsüchtiger kauft eben "freiwillig" seine Paysafe-Karten. Trotz aller "Freiwilligkeit" gibt es im Lande gewisse Verhaltensrichtlinien und Regeln und das schließt ein virtuelles Angobot definitv nicht aus denn immerhin ist Big Bait kein rechtsfreier Raum oder doch? Man könnte es meinen wenn man das Preis-Leistungsgefüge der Goldpreis-Schiffe her nimmt! Die Frage aller Fragen: Kann es sein, das dieses Angebot deutlich Sittenwidrig ist?! Ich Antworte hier ganz klar mit einem deutlichen: JA! Denn Definition "Gegen die guten Sitten" = "Wucher" = [ZITAT] [...] zweiseitige Rechtsgeschäfte die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. § 138 Abs. 2 BGB Das ganze kann man jetzt drehen und beschönigen wie man will, Unikat-Media vertritt mit Big Bait keine gehypte Marke, hier geht es nicht um Gucci-Handtaschen oder Louis-Vitton, es geht um kaufbare virtuelle Inhalte und eben das ist entsprechend der Gegenleistung und der Wertigkeit hier ganz klar einseitig und missbräuchlich an den Mann gebracht. Was mich hierbei sehr wundert ist, dass aufgrund der Spielerzahlen hier offensichtlich noch keine Unterlassung an Unikatmedia gekommen ist. Grüße, Kensington
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